Fürsorge oder Lippenbekenntnis?
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers endet nicht beim Helm und bei der Schutzkleidung. Sie umfasst auch unsere Psyche. Trotzdem gelten psychische Belastungsreaktionen im Einsatzdienst oft noch als Schwäche. Dabei gehören sie zu unserem Beruf.
In vielen Köpfen klingt es dann so:
- „Ich darf nicht versagen. Alle anderen schaffen das doch auch.“
- „Sage ich was, gelte ich als nicht mehr belastbar.“
- „Das gehört halt zum Job. Das muss man aushalten.“
Der Arzt und Psychotherapeut Sven Steffes-Holländer beschreibt dieses Schweigegebot in seinem Buch „Berufliche Traumatisierung bei Einsatzkräften“. Dabei zählt Zeit, wenn es um Hilfe geht. Laut DGUV gilt: Je früher fachkundige Unterstützung kommt, desto besser lässt sich Belastendes verarbeiten. So lässt sich auch eine chronische psychische Erkrankung eher vermeiden.
Die psychische Gesunderhaltung von Einsatzkräften ist keine freiwillige Zusatzleistung. Weder für die Organisation noch für uns selbst. Sie ist eine nicht verhandelbare Führungsaufgabe.
Was die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers rechtlich bedeutet
Vorweg: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt einen Überblick über zentrale Grundlagen. Für Ihre Organisation fragen Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt oder Ihre Unfallkasse.
Für Angestellte ergibt sich die Fürsorgepflicht aus mehreren Vorschriften. Ein Beispiel ist § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach muss der Arbeitgeber Räume und Geräte so einrichten und Abläufe so regeln, dass Leben und Gesundheit geschützt sind. So weit es die Art der Arbeit zulässt.
Für Beamtinnen und Beamte ist die Fürsorge ausdrücklich geregelt. Der Dienstherr sorgt für ihr Wohl und das ihrer Familien. Er schützt sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit. So steht es in § 45 Beamtenstatusgesetz. Das gilt zum Beispiel für Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehr und der Landespolizei. Für Bundesbeamte etwa bei der Bundespolizei steht derselbe Wortlaut in § 78 Bundesbeamtengesetz.
Und das Ehrenamt? Laut DGUV ist der Träger der Einsatzorganisation auch für ehrenamtliche Kräfte verantwortlich. Das ist zum Beispiel die Gemeinde oder die Hilfsorganisation.
Fürsorge ist keine Kür. Sie ist Pflicht.
Gefährdungsbeurteilung: psychische Belastung gehört dazu
Konkret wird es im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Nach § 5 muss der Arbeitgeber beurteilen, welche Gefährdungen mit der Arbeit verbunden sind. Daraus leitet er die nötigen Schutzmaßnahmen ab. Das Gesetz nennt dabei ausdrücklich auch „psychische Belastungen bei der Arbeit“. Oft ist kurz von der psychischen Gefährdungsbeurteilung die Rede.
Das gilt auch im Beamtenverhältnis. Beamtinnen und Beamte zählen nach § 2 ArbSchG ausdrücklich zu den Beschäftigten. Für bestimmte Tätigkeiten etwa bei Polizei und Katastrophenschutz lässt das Gesetz Ausnahmen durch Verordnung oder Landesrecht zu. Dann muss der Schutz aber auf andere Weise gesichert sein (§ 20 ArbSchG).
Was ist psychische Belastung am Arbeitsplatz? Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) stützt sich auf eine DIN-Norm. Danach ist psychische Belastung die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf uns zukommen und uns psychisch beeinflussen. Belastung ist dabei wertneutral. Sie kann anregen. Auf Dauer kann sie aber auch der Gesundheit schaden.
Für uns ist ein Satz in den Empfehlungen der GDA wichtig. Bei Polizei und Rettungskräften sind demnach Gefährdungen durch emotionale Inanspruchnahme und traumatisierende Ereignisse zu berücksichtigen. Die DGUV verlangt dasselbe für Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Belastende Einsätze gehören also in die Gefährdungsbeurteilung.
Die GDA beschreibt sieben Schritte:
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
- Gefährdungen ermitteln
- Gefährdungen beurteilen
- Konkrete Schutzmaßnahmen festlegen
- Maßnahmen durchführen
- Wirksamkeit überprüfen
- Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
Ergebnis und Maßnahmen werden dokumentiert (§ 6 ArbSchG). Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er kann Aufgaben aber schriftlich an fachkundige Personen übertragen (§ 13 ArbSchG). Die GDA empfiehlt zudem, Beschäftigte und Führungskräfte einzubeziehen. Wir kennen die Belastungen auf unserer Wache aus erster Hand. Bringen Sie dieses Wissen ein.
Was wir als Führungskräfte konkret tun können
Gesetze schaffen den Rahmen. Gelebt wird Fürsorge auf der Wache und an der Einsatzstelle.
Belastung offen benennen
Sprechen Sie psychische Belastung klar an. Als legitimen Teil unserer Arbeit. Die DGUV empfiehlt, das Thema in Ausbildung und Übung aufzugreifen. Sie leitet das ausdrücklich aus der Fürsorgepflicht ab.
Vorbild sein, auch bei der Erholung
Sprechen Sie offen über eigene belastende Erfahrungen. Das macht verletzlich. Und es zeigt dem Team: Darüber darf man sprechen.
Vorbild sein heißt auch: Pausen ernst nehmen. Wer als Führungskraft Pausen opfert, lehrt alle: Pausen sind verzichtbar. Fürsorgepflicht beginnt damit, eigene Erholungsphasen als nicht verhandelbar zu betrachten.
Raum geben, auch bei kleinen Belastungen
Austausch darf nicht nur großen Einsätzen vorbehalten sein. Auch scheinbare Bagatellen verdienen Raum. Schon im Einsatz müssen Führungskräfte laut DGUV prüfen, ob PSNV nötig ist. Als Beispiele nennt die DGUV Einsätze:
- mit schwer verletzten oder toten Kindern
- mit schwer verletzten oder getöteten Einsatzkräften
- mit Verletzten oder Toten, die wir persönlich kennen
- die schwierig sind und lange dauern
- bei denen nicht geholfen werden konnte
Erkennen Sie Bedarf, fordern Sie die PSNV über die Leitstelle an. Auf welche Warnzeichen danach zu achten ist, lesen Sie im Artikel PTBS-Warnzeichen.
Nachbesprechung möglich machen
Eine Einsatznachbesprechung nach einem kritischen Ereignis leitet laut DGUV eine psychosoziale Fachkraft. Sie findet erst einige Tage nach dem Einsatz statt. Unsere Aufgabe ist der Rahmen:
- Schaffen Sie Zeit und einen ruhigen Raum. Melden Sie die Teilnehmenden vom Einsatzdienst ab.
- Machen Sie klar: Die Teilnahme ist freiwillig und vertraulich.
- Halten Sie fest, wer teilgenommen hat. Die Inhalte gehören nicht ins Protokoll.
- Lassen Sie nach belastenden Einsätzen einen ausführlichen Einsatzbericht mit den Namen aller Beteiligten schreiben. Das hilft später der Unfallversicherung.
Ein Detail aus dem DGUV-Leitfaden verdient Beachtung. Führungskräfte können separat betreut werden. Manche Gruppe öffnet sich dann leichter. Auch das ist Fürsorge: manchmal nicht dabei zu sein.
Zugang zur PSNV sichern
Klären Sie vorher, wie Ihre Leute an Hilfe kommen. Die DGUV rät, schon im Vorfeld Kontakt zu PSNV-Kräften oder zur Koordinierungsstelle aufzunehmen. Machen Sie Kontaktdaten und Abläufe in Ihrer Organisation bekannt. Jede Einsatzkraft sollte sich zudem an eine Person ihres Vertrauens wenden können. Das kann laut DGUV auch eine Führungskraft sein. Verschwiegenheit ist dabei selbstverständlich.
Prävention zur Pflicht machen
Nachsorge ist wichtig. Prävention beginnt aber vorher. Die DGUV verlangt für Einsatzorganisationen Maßnahmen der Primärprävention. Dazu gehören Unterweisungen und das Thema in der Standortausbildung. Mentale Gesundheit, Stressprävention und Psychohygiene gehören deshalb ins Pflichtprogramm. Für alle. Nicht nur für die, die schon Probleme haben.
Auch wir Führungskräfte brauchen Zeit und Qualifizierung, um ein gutes Miteinander zu gestalten. Die GDA nennt genau das als Ziel guter Arbeitsgestaltung.
Individuelle Resilienz braucht gesunde Strukturen
Steffes-Holländer betont in seinem Buch: Individuelle Resilienz zu fördern reicht nicht aus. Nicht, wenn das Umfeld dysfunktional bleibt. Das stimmt. Organisationale Bedingungen prägen, wie viel Belastung wir tragen können.
Aber der Umkehrschluss gilt genauso. Organisationale Resilienz ohne trainierte Einsatzkräfte ist eine leere Struktur. Es braucht beides. Rahmenbedingungen und eine Führungskultur, die psychische Gesundheit ernst nimmt. Und Einsatzkräfte, die ihr Nervensystem kennen und bewusst beeinflussen können.
Resilienz ist kein Charakterzug. Resilienz lässt sich aktiv entwickeln. Beim Einzelnen und in der Organisation.
Welche organisationalen Schutzfaktoren dabei zählen, lesen Sie im Artikel Schutzfaktoren der Resilienz. Was jede Einsatzkraft nach dem Einsatz selbst tun kann, steht im Artikel zur Einsatzstellenhygiene. Wie wir im Einsatz selbst ruhig führen, lesen Sie unter Führung unter Hochstress.
Gelebte Führungsaufgabe statt Lippenbekenntnis
Psychohygiene ist keine Privatsache. PSNV, Peers und Einsatznachsorge leisten dabei wichtige Arbeit. Sie brauchen aber eine Organisation, die sie trägt. Und Führungskräfte, die den Weg dorthin frei machen.
Ist psychische Gesunderhaltung in Ihrer Organisation schon gelebte Führungsaufgabe? Oder noch Lippenbekenntnis?
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